1. Definitionen
Im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind nachfolgende Begriffe wie folgt definiert:
„modus one“ steht für die modus one ag mit Sitz in Stäfa, Schweiz.
„Kunden“ steht für Kunden, Partner sowie Dritte, welche bei modus one eine Auftragserteilung platzieren.
Eine „Auftragserteilung“ steht für die Bestellung oder das Abonnieren einer Leistung. Eine Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der „Vertrag“ steht übergreifend für Wartungs- oder Kauf-Vertrag inkl. eventuellen Vereinbarungen zwischen den Kunden und modus one.
„Leistungen“ steht übergreifend für das Leistungsangebot der modus one. Diese beinhalten Dienstleistungen, Waren, Fremdprodukte oder anderweitige Leistungen, welche gegenüber den Kunden erbracht werden. „Gebühren“ steht insgesamt für die anfallenden Kosten sowie sonstige im Zusammenhang mit den Leistungen von Kunden an modus one abzuführenden Gebühren und Aufwendungen.
2. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und modus one.
3. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB ersetzen alle bisherigen Abmachungen oder Vereinbarungen. Sie sind auch ohne besondere Bezugnahme für den zukünftigen Geschäftsverkehr mit modus one verbindlich. Abweichende Bedingungen der Kunden, die nicht durch modus one schriftlich anerkannt wurden, werden ausdrücklich abgelehnt bzw. sind in jedem Fall unverbindlich.
Die vorliegenden AGB können von modus one jederzeit abgeändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden, welche auf dem Web publiziert oder anderweitig den Kunden mitgeteilt werden.
Die geänderten Bedingungen gelten in diesem Fall für alle, ab ihrer Publikation eingegangenen, Auftragserteilungen.
4. Leistungsübersicht
Die durch modus one zu erbringenden Leistungen werden in der jeweiligen separaten Leistungsbeschreibung definiert und bilden zusammen mit dem Vertrag und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und modus one. Im Falle von Widersprüchen, Unstimmigkeiten oder Abweichungen zwischen dem Vertrag und diesen AGB hat der Vertrag Vorrang. Stellt modus one fest, dass die Leistungsbeschreibungen fehlerhaft sind, stellt sie den Kunden eine berichtigte Version zu.
5. Angebote
modus one bietet ihren Kunden IT-Leistungen im nationalen und internationalen Umfeld an. Angebote basieren auf dem modus one bekannten IST Zustand der Kunden bzw. den vorliegenden Kundenangaben. Nötige Mehrleistungen infolge ungenügender Informationen bei Angebotserstellung, werden den Kunden vor Ausführung angezeigt und nach Bestätigung durch den Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Anwendungstechnische Beratungen werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund von Erfahrungen seitens modus one erteilt. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendungen von Leistungen (und Produkten) sind unverbindlich und befreien die Kunden nicht vor eigenen Prüfungen und Versuchen.
6. Zeichnungen, Design Vorlagen & Unterlagen
An allen Zeichnungen, Berechnungen, Unterlagen oder anderen Informationen, welche mit einem Angebot oder Projekt abgegeben werden, behält sich modus one das ausschliessliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Dokumente, welche als vertraulich klassifiziert sind, dürfen ohne schriftliche Zustimmung der modus one weder an Dritte weitergegeben, vervielfältigt, noch publiziert werden. modus one ist berechtigt sämtliche Unterlagen und allfällige elektronische Daten bei Auftragsablehnung oder Vertragsauflösung von den Kunden zurückzuverlangen. Die Kunden verpflichten sich in diesem Zusammenhang zur Löschung und Vernichtung aller noch vorhandenen Informationen.
7. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich vertrauliche Informationen (Angebote, Zeichnungen, Kundendaten, Login Daten usw.) welche aus Projekten oder laufenden Geschäftsbeziehungen hervorgehen, ausschliesslich im Rahmen des Vertrags bzw. für die Leistungserbringung zu nutzen.
8. Bestellungen
Die Auftragserteilung ist für modus one erst verbindlich, wenn sie deren Annahme bestätigt hat. Bestellungsannahmen erfolgen unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonität der Kunden.
Im Falle vereinbarter Mindestlaufzeiten (Bezugsdauer) verpflichten sich die Kunden, solche für den jeweils vereinbarten Zeitraum einzuhalten. Ansonsten werden dem Kunden die Kosten für die Mindestlaufzeit in Rechnung gestellt.
9. Änderungen nach Bestellungen
Anfallende Mehrleistungen werden vor Ausführung geltend gemacht und nach Bestätigung durch den Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Minderleistungen werden in Schlussrechnungen berücksichtigt.
10. Annullationen
Generell können Auftragserteilungen nicht annulliert werden. Erklärt sich modus one trotzdem bereit einen Auftrag zu annullieren, werden bereits getätigte Auslagen oder Leistungen zu 100%, jedenfalls aber mindestens 5% des Auftragswerts in Rechnung gestellt und sind entsprechend vom Kunden zu bezahlen.
11. Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Leistungen. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, dem Vertrag oder dessen Bestandteilen (Anhänge). Alle Rechte am geistigen Eigentum bezüglich Leistungen der modus one verbleiben bei modus one oder den berechtigten Dritten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert modus one, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- oder Vertriebsrechte verfügt.
12. Lizenz- und Nutzungsrechte
Auf Leistungen im Zusammenhang mit Programmteilen (Software) finden die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers Anwendung. Mit der Entgegennahme einer Lizenz verpflichten sich die Kunden zu deren Einhaltung. Die Kunden gewährleisten, dass für sie registrierte Instanzen (Domains, Zertifikate, Rechte etc.) keine eingetragenen Warenzeichen oder sonstige geistige Eigentume Dritter verletzen; sie gewährleisten ferner, den Regeln und Verfahrensweisen der jeweils zuständigen Behörden und Register zu genügen. Die Kunden verzichten hiermit auf jeglichen Rechtsanspruch gegenüber modus one, die aus Handlungen oder Unterlassungen seitens der vorgenannten Behörden und Registern erwachsen könnten. Die Nutzung von Namen, eingetragenen Warenzeichen, Handelsnamen oder anderen ausschliesslichen Kennzeichnungen durch die Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Inhabers. Sämtliche Rechte, insbesondere auch das Urheberrecht mit allen daraus fliessenden Befugnissen, verbleiben uneingeschränkt beim berechtigten Aussteller.
13. Leistungsnachweise
Nachweise zu Verbindungen, Nutzungen, Statistiken oder Abrechnungen können nur durch die Kunden selber sowie von Behörden verlangt werden.
14. Gebührenbasis
Die von den Kunden zu bezahlenden Gebühren für Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder dessen Bestandteilen (Anhänge).
Für Material gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis. Preisanpassungen können als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B. Lohn- und Materialkosten) sowie Kursdifferenzen entstehen.
Sämtliche Gebühren verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) netto ab Sitz der modus one. Verpackungen, Transporte, Versicherungen, Installationsmaterial, Recycling oder sonstige Gebühren sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer werden gesondert verrechnet. Gebührenänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
15. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung bzw. Ausführung der Leistungen. Projekte mit einem Fakturabetrag über CHF 50'000.- werden von uns wie folgt verrechnet: 50% bei Bestellung, 50% bei Lieferung, wenn das Projekt nur Hard- und Software beinhaltet. 50% bei Bestellung, 40% bei Lieferung und 10% nach Abnahme, wenn das Projekt auch Dienstleistungen beinhaltet.
Skonto sind in den Kalkulationen von modus one nicht vorgesehen, daher berechtigen vorzeitige Zahlungen auch keine Abzüge. Eine Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. modus one ist berechtigt Leistungen an die Kunden aufgrund Zahlungsverzögerungen auszusetzen, das Kreditlimit zu verringern oder aufzuheben, allfällige Ausstände sofort einzufordern sowie Sicherstellungen, Vorauszahlungen, Nachnahme oder Bankgarantien für bereits erteilte oder zukünftige Aufträge zu verlangen. Leisten Kunden die geforderte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann modus one sämtliche Inkassomassnahmen treffen und den Vertrag frist- und für den Kunden entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung, Zahlungsbefehlen oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten. Bei Überschreitung vereinbarter Zahlungsfristen schulden die Kunden modus one eine Mahngebühr von CHF 25.- pro Mahnung, sowie einen Verzugszins der in Rechnung gestellten Angaben seit Ablauf der Zahlungsfrist. Der Zinssatz für Verzugszinsen entspricht dem landesüblichen Zinssatz von zurzeit 5% für ungedeckte Kontokorrentkredite. modus one behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu beliefern bzw. zur Absicherung Garantien zu verlangen. Verweigerungen der Annahme bestellter Aufträge entbinden die Kunden nicht von der Gebührenzahlung.
16. Wiederverkaufsrechte
Keine im Rahmen dieser AGB getroffenen Vereinbarungen oder Handlungen kann dahingehend interpretiert werden, dass zwischen den Kunden und modus one ein exklusives Vertragsverhältnis, eine Gesellschaft, ein Joint Venture oder eine sonstige kooperative Einheit besteht.
Die Kunden sind nicht befugt, die ihr im Rahmen des Vertrages verfügbar gemachten Leistungen an Dritte weiterzuverkaufen, vorbehältlich anderweitiger Bedingungen im jeweiligen Vertrag.
17. Vertragsänderungen und Übertragbarkeit
Vertragsänderungen müssen gegenseitig und schriftlich erfolgen. Für den Verzicht von Leistungen gelten sinngemäss die gleichen Bedingungen wie für die Kündigung des Vertrags. Laufende Verträge können seitens der Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung durch modus one an Dritte übertragen werden. modus one kann Zulieferer oder Dritte mit der Erfüllung sämtlicher ihrer vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten oder von Teilen derselben betrauen. Bei technischen Änderungen stellt modus one zum Schutz von Investitionen der Kunden sicher, dass diese ihre Einrichtungen noch während einer angemessenen Übergangsfrist nutzen können.
18. Dauer und Kündigung
Ein Support-Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Er kann von beiden Parteien jeweils unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist auf Ende der jeweiligen einjährigen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
19. Liefer- und Ausführungsbedingungen
modus one bestimmt bei Bestätigung der Auftragserteilung die Modalitäten für die Lieferung bzw. den Transport der Produkte zu den Kunden. Verlangen die Kunden Abweichendes, tragen diese die Mehrkosten. Vor Bereitstellung der Leistungen führt modus one die nach eigenem Ermessen angebrachten Tests durch, um zu bestätigen, dass diese dem Vertrag entsprechen. Nach erfolgreicher Durchführung der entsprechenden Tests werden die Kunden von der Aktivierung der Leistungen bzw. der Auslieferung in Kenntnis gesetzt.
20. Höhere Gewalt
Kann modus one trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben, wobei modus one sich vorbehält, vom Vertrag zurückzutreten.
21. Lieferfristen, Transporte und Gefahrübergang
modus one schliesst jegliche Haftung für die Einhaltung von Lieferfristen aus.
In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Teillieferungen sind zulässig. Ein Versand von Produkten erfolgt in der Regel ab dem Sitz von modus one oder einem Logistik-Center eines Partners. Alle Lieferungen gehen auf Rechnung, Risiko und Gefahr der Kunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sonderleistungen wie
Expresslieferungen oder Nachnahmesendungen werden zusätzlich verrechnet. Das Risiko und die Gefahr geht auf die Kunden über, sobald die Lieferung ausgesondert und zum Versand, Lieferung oder Abholung bereit ist. Aufträge für Lagerhaltung werden auf Risiko der Kunden übernommen und gesondert in Rechnung gestellt. Spezifische Projekttermine und deren Laufzeiten werden im Vertrag vereinbart. Etwaige Transportschäden sind vom Kunden zu dokumentieren und dem Zusteller/Spediteur direkt anzuzeigen.
22. Werklieferungen
Bei Lieferung und Rechnungstellung direkt durch die Lieferanten des Herstellers oder Partners gelten für die Kunden die Verkaufsbedingungen des jeweiligen Herstellers, Partners oder Lieferanten. In diesem Falle haben vorliegende AGB keine Gültigkeit. modus one tritt in diesem Fall nur als Vermittler und nicht als Vertragspartner auf.
23. Falschlieferungen und Retouren
Die Kunden haben Leistungen beim Empfang umgehend zu prüfen und allfällige Liefermängel innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Retouren sind nur für Produkte möglich, welche sich in komplettem, originalverpacktem und ungebrauchtem Zustand befinden. Grundsätzlich ist vor jeder Rücklieferung bei modus one eine Autorisierung einzuholen. Die Erteilung einer Autorisierung bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder sonstigen Beanstandungen der Kunden. Die Kunden sind für den fachgerechten und versicherten Transport verantwortlich. Rücksendungen ohne vorherige Anmeldung gehen ungeprüft und auf Kosten und Risiko der Kunden bzw. Absender zurück. Zusätzlich werden allfällige Bearbeitungskosten fällig. Von einer Retoure ausgeschlossen sind insbesondere Beschaffungsprodukte, Verbrauchsmaterial, durch Kunden beschädigte Waren, in Betrieb genommene Geräte, geöffnete Schutzverpackungen, geöffnete Softwarepakete sowie geöffnete Lizenzen.
24. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von modus one. modus one darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Leistungen bzw. Produkte zurücknehmen. Bei Vermischung oder Verarbeitung entsteht Miteigentum von modus one am neuen Produkt. Die Kunden sind gemäss Ziff. 16 zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist den Kunden ebenfalls nicht gestattet. Die Kunden sind verpflichtet, die Vorbehaltsrechte von modus one beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
25. Datenschutz
modus one darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. modus one ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf modus one die Daten zu internen Marketingzwecken verwenden.
26. Verschiebung der Kundenstandorte
Es steht den Kunden frei, die Bereitstellung von Leistungen für weitere oder ersatzweise Kundenstandorte zu beantragen. Die Kunden haben ihre Änderungswünsche modus one rechtzeitig zukommen zu lassen. Hierbei können aber Mehrkosten entstehen.
27. Wartung der Leistungen
modus one setzt die Kunden in Bezug auf eventuelle Wartungsarbeiten im Voraus in Kenntnis. Davon ausgenommen sind Notfälle und auftretende Störungen.
28. Garantie (und Gewährleistung)
Bezüglich Hardware gibt modus one die Garantie, welche der Hersteller, bzw. der Drittlieferant leistet, an den Kunden weiter. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus deren Garantiebestimmungen. Zubehör unterliegt den Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Ausgeschlossen von jeder Garantie ist Software und Verbrauchsmaterial. Die Garantie umfasst keine Supportleistungen von modus one. Die zur Erbringung von Garantieleistungen notwendigen Aufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht vom Hersteller entschädigt werden.
Bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte in die Hard- oder Software, bei äusserlichen Beschädigungen, bei Bedienungsfehlern sowie bei Einsatz- oder Betriebsbedingungen, die von den Produktunterlagen abweichen, entfällt jede Garantie und Gewährleistung.
29. Garantieabwicklungen
Die Kunden kontaktieren modus one über die publizierten Störungsannahme- oder Service Kontaktstellen. Im Falle von Produktelieferungen bringen oder schicken die Kunden die defekte Ware auf eigene Kosten mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung und der Rechnungskopie an die von modus one angegebene Lieferanten- bzw. Serviceadressen. Ergänzende Bestimmungen zu Retouren sind unter Ziff. 23 zu entnehmen.
30. Haftung
modus one hat den Auftrag vertragsgemäss nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Jede Haftung von modus one für unmittelbare, und mittelbare, direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, Arbeitsunterbruch, Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Verdienstausfälle sowie Datenverluste wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der modus one umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
31. Teilnichtigkeit
Sollten eine oder andere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so werden die entsprechenden Bestimmungen durch eine wirksame Regelung ersetzt bzw. ergänzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von modus one.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2018